Domain-Registrierungsbedingungen von B-E-I Büro, EDV & Internet für alle Web- und Domaintarife

 

§1. Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die Registrierung einer Domain unter einer Top-Level-Domain (z.B. „.DE“) oder einer Second-Level-Domain (z.B. „.CO.UK“) (nachfolgend: „Domain-Registrierung“) über B-E-I Büro, EDV & Internet (nachfolgend B-E-I genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Web und Domaintarife von B-E-I und dieser Domain-Registrierungsbedingungen (nachfolgend: „Bedingungen“).

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Web und Domaintarife und diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die B-E-I mit ihrem Vertragspartner (nachfolgend: „Kunde“) über Domain-Registrierungen schließt.

(3) Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Web und Domaintarife gelten auch für die Domain-Registrierungen durch B-E-I, soweit diese Bedingungen keine im Einzelfall anwendbaren Regelungen Im Fall eines Konflikts gehen diese Bedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Web und Domaintarife vor.

 

§2 Rechtsverhältnisse, Bedingungen Dritter

(1) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Bei der Organisation zur Domain-Vergabe (nachfolgend: „Registrierungsstelle“) kann es sich – je nach Top-Level-Domain – um den Betreiber der Top-Level-Domain („Register“, z.B. DENIC e.G.) oder einen Dritten handeln, der von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), einer Behörde oder dem Register akkreditiert wurde. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird B-E-I im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle lediglich als Vermittlerin im Auftrag des Kunden tätig. Der Vertrag über die Nutzung der Domain kommt unmittelbar zwischen der jeweiligen Registrierungsstelle und dem Kunden zustande.

(2) Jede Registrierungsstelle hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien (nachfolgend „Registrierungsbedingungen“), z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC- Registrierungsrichtlinien der DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle, die B-E-I dem Kunden auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Registrierungsstelle abgerufen werden können.

(3) Insbesondere bei der Beauftragung von .EU-Domains erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass das Register (EURid) dazu berechtigt ist, die von B-E-I über die Registrierungsstelle mit dem Registrierungsauftrag übermittelten Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben

  • wenn es dazu von einer öffentlichen Behörde in Ausübung ihrer rechtmäßigen Aufgaben aufgefordert wird,
  • aufgrund einer Aufforderung eines alternativen Streitbeilegungsanbieters, wie in Abschnitt 16 der unter eurid.eu veröffentlichten und abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt, sowie
  • gemäß Abschnitt 2 (Whois-Abfragemöglichkeit) der unter eurid.eu veröffentlichten und abrufbaren Whois-Bedingungen für EU-Domains.
  • Registriert der Kunde EU-Domains nicht für sich selbst, sondern als Reseller für einen Dritten als Registrant (nachfolgend auch: „Zweitkunde“) so ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für den Dritten jederzeit klar ist, dass die Registrierung über einen Dritten, die akkreditierte Registrierungsstelle, erfolgt und dass damit auch vertragliche Beziehungen zwischen dem Endkunden und der akkreditierten Registrierungsstelle bestehen. Darüber hinaus hat der Kunde, der als Reseller für EU-Domains tätig ist, die Zweitkunden zur Einhaltung der Registrierungsbedingungen zu verpflichten und soweit der Zweitkunde wiederum Reseller ist, sicherzustellen, dass dieser seine Kunden hierzu ebenfalls verpflichtet.

 

§3 Prüfungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist oder nachkommen Mit der Beantragung der Domain versichert der Kunde zudem, dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.

(2) Der Kunde verpflichtet zur Zahlung einer Vertragsstrafe (§ 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Web und Domaintarife), sofern er entgegen (1) eine Domain registriert, die offensichtlich Marken, Namensrechte und sonstige Kennzeichenrechte Dritter verletzt oder offensichtlich Dritte beleidigt oder verleumdet.

 

§4 Registrierungsdaten, Mitteilungspflichten

(1) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers (nachfolgend: „Registrant“ oder „Owner“), des administrativen Ansprechpartners (nachfolgend: „Admin-C“) und des technischen Ansprechpartners (nachfolgend: „Tech-C“) anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an B-E-I per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

(2) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe (§ 13 Allgemeinen Geschäftsbedingungen Web und Domaintarife), sofern er entgegen (1) für den Domaininhaber oder den Admin-C einen falschen Namen, eine falsche Adresse bzw. eine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse angibt und der Kunde hierdurch eine Identifizierung vorsätzlich oder grob fahrlässig unmöglich macht oder erheblich erschwert.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, der B-E-I Büro, EDV & Internetunverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain

 

§5 Ablauf der Registrierung

(1) B-E-I wird nach Vertragsabschluss die Beantragung der gewünschten Domain bei der zuständigen Registrierungsstelle B-E-I ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. B-E-I hat auf die Domain-Vergabe durch die Registrierungsstelle keinen Einfluss. B-E-I übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft von B-E-I darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch B-E-I aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung von B-E-I. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank des Registers ist die Domain dem Kunden zugeteilt.

(2) Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und ein vom Kunden benannter Ansprechpartner als Admin- C

(3) Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist Möglich ist dann lediglich eine Kündigung und Neubeantragung der gewünschten Domain. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde eine andere Domain wählen. Das gleiche gilt, wenn der bisherige Provider einen Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.

 

§6 Erklärungen, Kündigung, Erstattung von Entgelten

(1) Bei allen über B-E-I registrierten Domains kann der Kunde unter Einhaltung dieser Domain- Registrierungsbedingungen und den jeweiligen Bedingungen der Registrierungsstelle diese kündigen oder zu einem anderen Provider umziehen, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. „.DE“) anbietet einen Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Die Stellung eines Providerwechselverlangens durch den Registrant oder Admin-C gilt als Kündigung der Domain gegenüber B-E-I; sofern der Kunde nicht Registrant der Domain ist, ermächtigt er den Registrant bzw. Admin-C insoweit zur Kündigung der Domain. Soweit nicht ausdrücklich der gesamte Webhosting-Vertrag gekündigt wird, sondern lediglich die Kündigung einer Domain/mehrerer Domains/sämtlicher Domains erfolgt, besteht der Vertrag als solcher bzw. der Vertrag über die übrigen Domains fort, da diese auch unabhängig von der gekündigten Domain weiter genutzt werden können.

(2) Kann B-E-I dem Providerwechselverlangen (CHPROV) des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt, die Betreuung der gekündigten Domain(s) zum Kündigungstermin In Abhängigkeit der Domain-Registrierungsbedingungen für die jeweilige Top-Level- bzw. Second-Level-Domain werden die Domains in diesem Fall zum Beispiel von der jeweiligen Registrierungsstelle unmittelbar verwaltet oder nach Ablauf einer Karenzzeit, in der der Registrant die Domain wieder übernehmen kann („Redemption Period“), gelöscht.

(3) Soweit die Registrierung der Domain für die jeweilige Registrierungsdauer auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit B-E-I fortdauert und damit die Domain weiter nutzbar bleibt, erfolgt weder für eine im Tarif enthaltene Domain noch für zusätzliche Domains eine Erstattung bereits bezahlter Domain-Gebühren.

 

§7 „Domain-Reseller“

(1) Soweit eine Domain durch einen Kunden für einen Dritten als Domaininhaber, insbesondere einen Zweitkunden registriert ist, darf der Kunde Änderungen der Daten dieser Domain - insbesondere auch die Übertragung der Domain - nur vornehmen, wenn ein schriftlicher Auftrag des Domaininhabers und/oder des Admin-C der betreffenden Domain

(2) Dies gilt sowohl für einen Änderungsauftrag des Kunden, den dieser im eigenen Namen vornimmt, als auch für einen Auftrag, den er der B-E-I in Vertretung des Zweitkunden

 

(Stand: 01.2014)